Nachhaltige Beschaffungspolitik

1. PREMISE

FRICON hat die strategische Entscheidung getroffen, sich als aktiver Verfechter der Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit zu positionieren. FRICON ist sich bewusst, wie wichtig es ist, verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferungen zu gewährleisten, um seine Ziele zu erreichen. Daher hat FRICON in den letzten Jahren einen strukturierten Prozess für die Verwaltung seiner Lieferanten eingeführt.

Das Unternehmen verlangt von seinen Lieferanten, dass sie eine Reihe von Vorgaben erfüllen, wie z.B. die Einhaltung der geltenden Vorschriften, Gesetze und Normen sowie die Achtung der Menschenrechte. Darüber hinaus wird von diesen Lieferanten erwartet, dass sie der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter und der Gemeinschaft Priorität einräumen und diese schützen, eine verantwortungsvolle Umweltschutzpolitik betreiben und die Qualitätsanforderungen rechtzeitig und flexibel erfüllen.

Die ständige Suche nach Innovationen und technischen Lösungen zur Verbesserung sowie der Schutz der Sicherheit und Integrität der ausgetauschten Daten und Informationen werden als Priorität hervorgehoben. Das Unternehmen unterstreicht auch die Notwendigkeit von

ihre Lieferanten, um die vom Zielmarkt geforderte Wettbewerbsfähigkeit durch einen LifeCycle Cost (LCC) Ansatz zu gewährleisten.

Diese Richtlinie spiegelt FRICONs fortwährendes Engagement für die oben genannten Ziele wider und wird regelmäßig aktualisiert, um ihre Relevanz, Einhaltung und fortlaufende Anpassung an die Initiative sicherzustellen. Dies zeigt die Verantwortung und das Engagement des Unternehmens, zu einer nachhaltigeren Zukunft beizutragen.

2. ZIEL DER NACHHALTIGEN EINKAUFSPOLITIK

Der Zweck dieser nachhaltigen Einkaufspolitik ist es, verantwortungsvolle und nachhaltige Einkaufspraktiken in der gesamten Lieferkette von FRICON zu fördern. FRICON hat sich zur Übernahme der in diesem Dokument dargelegten Standards und Grundsätze verpflichtet und verlangt auch von seinen Lieferanten, dass sie diese Richtlinien in der gesamten Lieferkette, einschließlich der Unterlieferanten, anerkennen, übernehmen und deren Einhaltung sicherstellen.

Die Einhaltung und Befolgung dieser Richtlinie sind wesentliche Voraussetzungen für die Aufnahme und Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen mit FRICON. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie berechtigt FRICON zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.

3. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Richtlinie gilt für alle FRICON-Lieferanten, ob national oder international.

4. REGULIERUNGSRAHMEN

Diese Politik basiert auf den Werten der FRICON-Verhaltenskodizes, die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen, der Sozialpolitik der IAO, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den von der ISO-Norm 20400 anerkannten Grundsätzen übereinstimmen. Die Lieferanten müssen die lokalen Vorschriften und Normen einhalten und sich verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundsätze dieser Politik einzuhalten, wenn die lokalen Vorschriften weniger strenge Kriterien vorsehen.

5. ARBEIT UND MENSCHENRECHTE

Im Einklang mit internationalen Standards und im Hinblick auf sozialen Schutz und Nachhaltigkeit verlangt FRICON von seinen Lieferanten:

  • Setzen Sie keine Kinderarbeit ein, außer bei Berufspraktika oder von der Regierung genehmigten Ausbildungsprogrammen;
  • Dulden Sie keine Form von Zwangsarbeit, physischer oder psychischer Gewalt und lehnen Sie den Menschenhandel ab;
  • das Recht auf Arbeit und Vereinigungsfreiheit anzuerkennen, zu respektieren und vollständig zu garantieren;
  • Dulden Sie keine Belästigung und/oder Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale.
  • Arbeiten Sie konstruktiv und aktiv mit Ihren Mitarbeitern zusammen, um den Wert der Vielfalt zu fördern und zu steigern.
  • Beachten Sie die geltenden Vorschriften zur Regelung der Arbeitszeiten;
  • Fördern Sie das materielle Wohlergehen der Mitarbeiter so weit wie möglich und stellen Sie sicher, dass die Vergütung und Zulagen den geltenden Vorschriften entsprechen.

6. ETHIK

FRICON akzeptiert keine Form von Korruption und verlangt von seinen Lieferanten Transparenz und Integrität.

Sie müssen außerdem transparent und integer handeln und die in allen Ländern, in denen sie tätig sind, geltenden Antikorruptionsvorschriften einhalten. Ein fairer Wettbewerb ist unerlässlich, und die Lieferanten müssen im Einklang mit den geltenden Vorschriften handeln;

Jegliche Praxis der Korruption, Anstiftung zu Straftaten, Erpressung oder Veruntreuung ist streng verboten. Es ist den Lieferanten untersagt, direkt oder indirekt einen geldwerten Vorteil (in Form von Bestechungsgeldern, Geschenken, Bargeld oder anderen Vorteilen) anzubieten, zu versprechen, zu zahlen oder zu fordern, um sich unzulässige Vorteile zu verschaffen, entweder direkt oder über Dritte.

Lieferanten müssen Interessenkonflikte melden, gegen alle Formen der Geldwäsche vorgehen und geistige Eigentumsrechte respektieren.

7. QUALITÄT

FRICON fördert die ständige Verbesserung der Leistung seiner Lieferanten und ermutigt sie mit einem strategischen Partnerschaftsansatz zur Teilnahme an Produktinnovationsprozessen. Um ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität seiner Produkte zu gewährleisten, ist FRICON bestrebt, seine Lieferanten bereits in den frühesten Stadien der Projektentwicklung einzubeziehen und einen proaktiven und präventiven Ansatz zu verfolgen, um alle kritischen Probleme zu erkennen und zu lösen.

FRICON bevorzugt alle Lieferanten, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Ziel ist es, dass alle Lieferanten von direkten Materialien, Dienstleistungen und/oder produktbezogenen Dienstleistungen mindestens nach der internationalen Norm ISO 9001 zertifiziert sind.

8. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

Wie in der Politik für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dargelegt, stellt FRICON den Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz als grundlegendes Prinzip in seinen Geschäftspraktiken und -ansätzen dar. Zu diesem Zweck verlangt sie von den Lieferanten die Einführung und Aufrechterhaltung einer Arbeitsschutzpolitik, die darauf abzielt, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter zu schaffen, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Lieferanten müssen die Grundsätze der Managementsysteme übernehmen und versuchen, ihre Leistung kontinuierlich zu verbessern.

Sie verpflichten sich, eine Sicherheitskultur zu fördern, die ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Arbeitnehmer begünstigt. Bei Produktionsprozessen, die an Subunternehmer vergeben werden, verpflichten sich die Lieferanten, die geltenden Gesetze zu befolgen, Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer so weit wie möglich auszuschalten, Restrisiken zu bewerten und Lösungen zu implementieren, um sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Insbesondere sind die Lieferanten, die auf dem Gelände von FRICON tätig sind, verpflichtet, die Gesundheits- und Sicherheitsstandards von FRICON zu übernehmen.

9. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

FRICON hat sich den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung verschrieben und ist bestrebt, den Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen zu minimieren und die Nutzung erneuerbarer Ressourcen innerhalb der Grenzen ihrer Erneuerung zu halten. In diesem Zusammenhang wird der Beitrag der gesamten Lieferkette als ein grundlegendes und unverzichtbares Element betrachtet.

Die Reduzierung der CO2-Emissionen während des gesamten Produktlebenszyklus ist eine der Prioritäten von FRICON. Um die Auswirkungen der Lieferkette auf den CO2-Fußabdruck seiner Produkte zu verringern, verlangt FRICON von seinen Lieferanten Transparenz und die Bereitschaft, die durch die Prozesse und vorgelagerten Aktivitäten des Unternehmens verursachten Emissionen mitzuteilen, sowie die Verpflichtung, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der direkten und indirekten CO2-Emissionen umzusetzen.

Um die Auswirkungen ihrer Produktionstätigkeit auf die Umwelt zu minimieren, werden die Lieferanten darüber hinaus dazu angehalten:

  • Entwickeln und pflegen Sie die Praktiken eines Umweltmanagementsystems und lassen Sie sich vorzugsweise von einem Dritten zertifizieren.
  • Verpflichten Sie sich, die Nutzung natürlicher Ressourcen zu optimieren und umweltschädliche Emissionen, insbesondere solche, die mit dem „Treibhauseffekt“ zusammenhängen, zu reduzieren.
  • Die Entwicklung von Produkten und Prozessen, die die Auswirkungen ihres Lebenszyklus auf die Umwelt minimieren, mit besonderem Augenmerk auf die Wasserressourcen, mit dem Ziel einer schrittweisen Reduzierung des Verbrauchs und der Vermeidung von Verschmutzung.
  • Reduzieren Sie schrittweise den Verbrauch von Energie aus fossilen Quellen, indem Sie lokale Selbsterzeugungsprojekte und die Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen fördern.
  • FRICON die Einführung alternativer Produkte und Prozesse vorzuschlagen, die die Umweltauswirkungen in ihrem Lebenszyklus verbessern, wie z.B. Materialien sekundären Ursprungs, im Einklang mit den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.
  • Die Behandlung und Entsorgung von Abfällen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften angemessen zu handhaben, mit dem Ziel, die Produktion von Abfällen, die zur Deponierung bestimmt sind, so weit wie möglich zu reduzieren und verwertbare Abfälle zu bevorzugen.
  • Vermeidung der Verwendung von gefährlichen Stoffen, wo dies technisch möglich ist, und Umgang mit ihnen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, nicht nur am Produktionsstandort, sondern auch im Hinblick auf den endgültigen Bestimmungsort der Produkte.
  • Setzen Sie optimierte Logistikverfahren ein und fördern Sie die Verwendung von Transportmitteln, die die Umweltauswirkungen minimieren.
  • Ermutigung der Lieferkette zur Minimierung der Umweltauswirkungen, in Übereinstimmung mit der von FRICON eingegangenen und von seinen Lieferanten geforderten Verpflichtung.

10. INFORMATIONSSICHERHEIT

Die Informationssicherheit ist für FRICON entscheidend. Lieferanten müssen FRICON-Informationen mit Sorgfalt behandeln, Sicherheitskontrollen einführen und Verstöße gegen die Informationssicherheit melden.

11. AUSBILDUNG

FRICON verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in den Grundsätzen dieser Richtlinie zu schulen und ermutigt seine Lieferanten, diese Grundsätze durch Schulungen zu verbreiten.

12. MELDUNG VON VERSTÖSSEN

Die Lieferanten sind dafür verantwortlich, FRICON unverzüglich über alle Verstöße ihrer Mitarbeiter gegen die in dieser Richtlinie dargelegten Grundsätze zu informieren. Darüber hinaus bittet FRICON um Mitteilung über jegliches Verhalten von FRICON-Mitarbeitern im Rahmen der Lieferbeziehung, das gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt.

13. ÜBERWACHUNG UND ABHILFEMASSNAHMEN

FRICON bittet seine Lieferanten um Informationen zu den oben genannten Punkten mittels spezifischer Fragebögen und Umfragen und behält sich das Recht vor, nach entsprechender Ankündigung Kontrollen durch Audits durchzuführen, die von FRICON-Mitarbeitern und/oder Dritten durchgeführt werden und die Bereiche abdecken, die in dieser Politik angesprochen werden.

Im Falle einer Nichteinhaltung wird FRICON die folgenden Maßnahmen ergreifen:

FRICON wird von den Lieferanten verlangen, dass sie einen Plan zur Behebung von Nichtkonformitäten erstellen und umsetzen. FRICON wird Dokumentenprüfungen und/oder zusätzliche Audits durchführen, um die wirksame Umsetzung der oben genannten Pläne zur Behebung von Nichtkonformitäten mit angemessener Vorankündigung sicherzustellen. Wenn ein Lieferant gegen die Grundsätze dieser Politik verstößt, nicht aktiv zur Bereitstellung der angeforderten Informationen beiträgt oder keine angemessenen Verbesserungspläne zur Behebung der festgestellten Nichtkonformitäten umsetzt, behält sich FRICON das Recht vor, jede Geschäftsbeziehung präventiv auszusetzen und/oder vorzeitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Darüber hinaus kann FRICON Schadensersatzmaßnahmen für Verluste, Schäden, Ausgaben oder andere Kosten ergreifen, die sich aus Verstößen und/oder dem Verhalten des Lieferanten ergeben.